Häufig gestellte Fragen und Antworten …

... zur Kartenset-Anwendung

Muss ich die Karten in der vorgeschlagenen Reihenfolge Barriere > Empathie > Handlung lösen?

Du musst gar nichts ;-) Aber wir empfehlen dir diese Reihenfolge zu nutzen. Dadurch kannst du Schritt für Schritt dein Wissen aufbauen: Durch die Barrierekarten verstehst du, was bereits ein Hindernis sein kann. Anhand der Empathiekarten kannst du die Barrieren durch die Übungen nachempfinden. Die Handlungskarten zeigen dir, worauf du in analogen und digitalen Medien achten kannst.

Kann ich das Kartenset alleine anwenden?

Ja, das kannst du. Bei einigen Empathieübungen ist es jedoch sinnvoll, dass du eine Partnerin oder einen Partner hast, die auf dich aufpassen. 

Enthält das Kartenset alle wichtigen Aspekte von Barrierefreiheit?

Wir haben ein Einstiegskartenset entwickelt. Es hilft dir Barrieren zu verstehen, diese im Alltag zu erkennen und zu bekämpfen. Es ist mit dem Fokus auf den Arbeitsalltag in unserer Agentur entstanden. Es werden einige Beispiele von Barrieren und Handlungsmöglichkeiten dargestellt. Fallen dir noch mehr ein? Dann teile diese doch mit uns bei twitter oder instagram.

Ist Barrierefreiheit wirklich so wichtig?

Barrierefreiheit betrifft einen großen Teil der Bevölkerung: Ob Familien mit Kindern, Senioren, Zugewanderte, Menschen mit vorübergehenden körperlichen Einschränkungen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten – sie alle profitieren von einer barrierefreien Infrastruktur, barrierefreien Dienstleistungen und Web-Angeboten, von leichter Sprache und verständlichen Bebilderungen.

Und wer weiß: Vielleicht sind wir selbst auch irgendwann darauf angewiesen …

 

Die wichtigsten Stichtage für barrierefreie digitale Angebote

Du fragst dich, zu welchen Terminen du deine digitalen Angebote barrierefrei anbieten musst? Dann lade dir einfach unsere Infografik als barrierefreie PDF herunter und informiere dich über die Stichtage digitaler Angebote öffentlicher Stellen.


Infografiken als PDF herunterladen

... zu Barrierefreiheit

Ist meine Organisation/mein Unternehmen dazu verpflichtet digitale Angebote barrierefrei zu gestalten?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §12verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit. Doch wer zählt zu den öffentlichen Stellen? Hierunter fallen Träger öffentlicher Gewalt wie beispielsweise die Bundesregierung, Bundesämter und -anstalten, gesetzliche Krankenversicherungen sowie gesetzliche Renten- und Unfallversicherungen. Auch Stellen, welche zu mehr als 50% vom Bund finanziert werden, der Leitung des Bundes unterstehen oder deren Mitglieder mehrheitlich vom Bund ernannt worden sind, sollen ihre Angebote barrierefrei gestalten.

Digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen des Landes wird durch das jeweilige Behindertengleichstellungsgesetz des Landes geregelt. Zu öffentlichen Stellen des Landes zählen beispielsweise Hochschulen, Krankenhäuser sowie Bau- und Liegenschaftsbetriebe des Landes.

 

Was zählt alles zu digitalen Angeboten?

Unter digitalen Angeboten versteht das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §12aWebsites – darunter fallen ebenfalls Intranet und Extranet – sowie mobile Anwendungen, wie Apps. Damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Stellen an allen Inhalten gleichermaßen teilhaben können, sollen Programmoberflächen zur Vorgangs-/Auftragsverarbeitung ebenfalls barrierefrei sein.

Auch digital erreichbare PDF- und Word-Dokumente müssen barrierefrei sein. Ausnahme: Dokumente, welche vor dem 23. September 2018 erstellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren eingesetzt werden, müssen nicht barrierefrei sein.

Spätestens bis 23. Juni 2021 müssen alle digitalen Angebote öffentlicher Stellen barrierefrei sein.

Was verbirgt sich hinter der Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit hilft Menschen mit Einschränkung die digitalen Angebote leichter zu verstehen und in Kontakt dazu treten zu können. Sie wird durch das Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG) definiert.

Die BITV 2.0 (aktualisiert am 25. Mai 2019) ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Die Erklärung für Barrierefreiheit muss barrierefrei und maschinenlesbar von der Startseite und von jeder anderen Seite der Website erreichbar sein. Bei mobilen Anwendungen (Apps) soll die Erklärung an der Stelle, an der das Herunterladen der mobilen Anwendung ermöglicht wird, oder auf der Website der öffentlichen Stelle, veröffentlicht werden (BITV 2.0 § 7 Absatz 1 Satz 2). 

In der Erklärung wird erfasst, welche Teile der digitalen Angebote nicht barrierefrei sind und warum dies so ist. An dieser Stelle wird ebenfalls auf alternative Inhalte hingewiesen, um den Nutzerinnen und Nutzern einen Einstieg zu diesen Inhalten zu ermöglichen (BGG § 12b Absatz 2 Nummer 1).

Es kann einem schonmal etwas untergehen: Deshalb biete deinen Nutzerinnen und Nutzern eine elektronische Kontaktmöglichkeit – möglichst über unterschiedliche Wege – um Mängel mitteilen zu können (BGG § 12b Absatz 2 Nummer 2). Diese Kontaktmöglichkeit soll von jeder Seite einer Website oder innerhalb der Navigation einer mobilen Anwendung unmittelbar zugänglichund einfach zu benutzen sein (BITV 2.0 § 7 Absatz 2)

Falls diese Mängel nicht umgesetzt werden, soll die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit einer Schlichtungsstelle geben sein. Diese wird möglichst im Text verlinkt, damit der Zugang zur Schlichtungsstelle erleichtert wird (BGG § 12b Absatz 2 Nummer 3).

Die BITV 2.0 hat eine Mustererklärung erstellt, welche als Basis verwendet werden kann (BITV 2.0 § 7 Absatz 4). Die Mustererklärung kann hier eingesehen werden.

Zusätzlich sollte eine Bewertung der Vereinbarkeit der digitalen Anwendung mit den in der BITV 2.0 in § 3 Absatz 1 bis 3 festgelegten Anforderungen vorgenommen werden. Die Bewertung kann durch die öffentliche Stelle selbst oder durch Dritte vorgenommen werden (BITV 2.0 § 7 Absatz 5).

Die Erklärung für Barrierefreiheit soll jährlich und bei wesentlichen Änderungen an den digitalen Anwendungen aktualisiert werden (BITV 2.0 § 7 Absatz 6).

Wird das überhaupt kontrolliert?

Ja! Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird eine Überwachungsstelle des Bundes für die Prüfung der digitalen Angebote öffentlicher Stellen (BGG § 13) eingerichtet. 

Du benötigst erfahrene Superheldinnen und -helden, um deine Projekte barrierefrei zu gestalten?

»High five« für deinen Einsatz und Willen auch Teil unserer Bewegung zu sein. Melde dich in unserem Hauptquartier und wir stimmen gemeinsam die nächsten Schritte ab:

Telefon +49 221 139 753-12
hauptquartier[at]accessibility-heroes.de